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Verträge kündigen im Todesfall: Fristen und Form

Von der Erbly-Redaktion · Aktualisiert am

Strom, Telefon, Versicherungen, Abos, Miete: welche Verträge nach einem Todesfall enden, welche Sie kündigen müssen – mit Fristen und der richtigen Form.

Verträge kündigen im Todesfall: Fristen und Form – das Wichtigste: Verträge gehen auf die Erben über (§ 1922 BGB); Strom und Gas (Grundversorgung): 2 Wochen Frist; Telefon nach Mindestlaufzeit: 1 Monat (§ 56 TKG); Mietkündigung nur schriftlich (§ 568 BGB)
Das Wichtigste in Kürze: Verträge kündigen im Todesfall: Fristen und Form

Welche Verträge laufen nach dem Tod weiter?

Die meisten Verträge enden nicht mit dem Tod, sondern gehen auf die Erben über (§ 1922 BGB). Sie laufen also weiter und verursachen Kosten, bis sie gekündigt oder umgeschrieben werden.

Anders ist es bei höchstpersönlichen Verträgen: Eine Lebens- oder Rentenversicherung endet mit dem Tod, ebenso in der Regel persönliche Leistungen wie Pflegeverträge. Melden Sie den Tod dort trotzdem, damit Beiträge enden und Leistungen ausgezahlt werden.

In welcher Form wird gekündigt?

Für die meisten Verbraucherverträge genügt die Textform, also E-Mail oder Brief: Seit Oktober 2016 dürfen Geschäftsbedingungen keine strengere Form mehr verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB). Online abgeschlossene Verträge müssen außerdem über einen Kündigungsbutton kündbar sein (§ 312k BGB).

Eine wichtige Ausnahme ist die Mietwohnung: Sie kann nur schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift gekündigt werden (§ 568 BGB). Legen Sie jeder Kündigung eine Kopie der Sterbeurkunde und, wenn verlangt, einen Erbnachweis bei.

Strom, Gas und Wasser

Ein Vertrag in der Grundversorgung lässt sich mit einer Frist von zwei Wochen kündigen (§ 20 StromGVV, für Gas die GasGVV). Bei Sonderverträgen gilt die vereinbarte Frist; viele Anbieter lassen Verträge im Todesfall aber vorzeitig enden.

Notieren Sie die Zählerstände am Todestag und bei der Wohnungsübergabe – daraus entsteht die Schlussrechnung. Wird die Wohnung weiter genutzt, genügt eine Ummeldung auf die neue Person.

Telefon, Internet und Mobilfunk

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können Telefon-, Internet- und Mobilfunkverträge jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden (§ 56 Abs. 3 TKG). Läuft die Mindestlaufzeit noch, akzeptieren viele Anbieter im Todesfall eine vorzeitige Kündigung gegen Vorlage der Sterbeurkunde.

Sichern Sie vor der Kündigung Fotos, Kontakte und Nachrichten vom Smartphone und klären Sie, ob Rufnummern übernommen werden sollen.

Versicherungen

Lebens- und Unfallversicherungen melden Sie sofort – sie zahlen aus. Persönliche Versicherungen wie Krankenversicherung oder private Pflegeversicherung enden mit dem Tod; zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet.

Sachversicherungen gehen dagegen auf die Erben über: Die Kfz-Versicherung läuft mit dem Fahrzeug weiter, die Hausratversicherung endet nach den Musterbedingungen spätestens zwei Monate nach dem Tod, wenn niemand die Wohnung weiter nutzt. Prüfen Sie Wohngebäude- und Haftpflichtversicherungen, bevor Sie kündigen.

Abos, Mitgliedschaften und Rundfunkbeitrag

Streaming-Dienste, Zeitungs- und Zeitschriftenabos, Fitnessstudio und Vereine lassen sich im Todesfall in der Regel vorzeitig beenden; der Nachweis erfolgt über die Sterbeurkunde. Abbuchungen auf den Kontoauszügen verraten, welche Abos es gibt.

Den Rundfunkbeitrag melden Sie beim Beitragsservice ab, wenn die Wohnung aufgegeben wird, oder um, wenn eine andere Person dort weiter wohnt. Online-Konten und Cloud-Abos behandelt der Artikel zum digitalen Nachlass.

So gehen Sie vor

Erstellen Sie aus Kontoauszügen, Post und E-Mails eine Liste aller Verträge und kündigen Sie zuerst, was am meisten kostet. Notieren Sie für jede Kündigung Datum, Frist und Bestätigung.

In Erbly finden Sie fertige Kündigungsschreiben für die häufigsten Verträge und eine Erinnerung an laufende Fristen. Ob in einem konkreten Vertrag ein Sonderkündigungsrecht besteht, hängt von dessen Bedingungen ab; wir erbringen keine Rechtsberatung.

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Häufige Fragen

Enden Verträge automatisch mit dem Tod?

Meist nicht: Die Verträge gehen auf die Erben über (§ 1922 BGB) und laufen weiter, bis sie gekündigt werden. Höchstpersönliche Verträge wie Lebens- oder Krankenversicherung enden dagegen mit dem Tod.

In welcher Form muss ich nach einem Todesfall kündigen?

Für die meisten Verbraucherverträge reicht Textform, also E-Mail oder Brief (§ 309 Nr. 13 BGB). Die Mietwohnung muss dagegen schriftlich mit Unterschrift gekündigt werden (§ 568 BGB).

Wie schnell kann ich Strom und Gas kündigen?

In der Grundversorgung mit einer Frist von zwei Wochen (§ 20 StromGVV bzw. GasGVV). Bei Sonderverträgen gilt die vereinbarte Frist; viele Versorger beenden den Vertrag im Todesfall vorzeitig.

Wie kündige ich einen Handyvertrag nach dem Tod?

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat (§ 56 Abs. 3 TKG). Während der Mindestlaufzeit akzeptieren viele Anbieter eine vorzeitige Kündigung mit Sterbeurkunde.

Kann man ein Fitnessstudio im Todesfall vorzeitig kündigen?

In der Regel ja, auch bei längerer Laufzeit; als Nachweis dient die Sterbeurkunde. Die genauen Bedingungen stehen im Vertrag.

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