Verträge und Abos nach dem Todesfall kündigen
Von der Erbly-Redaktion · Aktualisiert am 15.06.2026
Strom, Telefon, Streaming, Fitnessstudio: Nach einem Todesfall laufen viele Verträge weiter. Ein Überblick, was sich wie beenden lässt.
Verträge gehen auf die Erben über
Mit dem Tod treten die Erben in die Verträge der verstorbenen Person ein (§ 1922 BGB). Viele Verträge laufen also zunächst weiter und verursachen weiter Kosten, bis sie beendet werden.
Für die meisten Kündigungen genügt die Textform — eine E-Mail oder ein Brief reicht in der Regel aus, eine Unterschrift auf Papier ist nicht zwingend nötig. Legen Sie zum Nachweis des Todesfalls meist eine Kopie der Sterbeurkunde bei.
Strom und Gas
Bei Strom- und Gasverträgen besteht im Todesfall oft ein Sonderkündigungsrecht. Melden Sie den Versorgern den Todesfall und teilen Sie den aktuellen Zählerstand zum Stichtag mit — daraus wird die Schlussrechnung erstellt.
Wird die Wohnung weiter genutzt oder übernommen, kann statt einer Kündigung auch eine Ummeldung sinnvoll sein. Klären Sie das mit dem Versorger.
Telefon, Internet und Abos
Telefon- und Internetverträge lassen sich im Todesfall häufig außerordentlich kündigen, oft mit einer kurzen Frist. Gleiches gilt für viele laufende Abos.
Denken Sie an Streamingdienste, Zeitungs- und Zeitschriftenabos sowie das Fitnessstudio. Beim Fitnessstudio besteht im Todesfall in der Regel ein Sonderkündigungsrecht, auch wenn der Vertrag eigentlich eine längere Laufzeit hat — der Nachweis erfolgt über die Sterbeurkunde.
Rundfunkbeitrag und Erbly-Vorlagen
Das Beitragskonto beim Rundfunkbeitrag (früher GEZ) sollten Sie abmelden, sobald die Wohnung nicht mehr von der verstorbenen Person genutzt wird. Wird die Wohnung von einer anderen beitragspflichtigen Person weitergenutzt, ist nur eine Ummeldung nötig.
Welche Verträge im Einzelfall bestehen und mit welcher Frist sie enden, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. In Erbly finden Sie fertige Schreiben-Vorlagen für die häufigsten Kündigungen — ausfüllen, absenden — sowie eine Erinnerung an laufende Fristen.
Häufige Fragen
Wer kann nach einem Todesfall die Verträge kündigen?
Mit dem Tod treten die Erben in die laufenden Verträge der verstorbenen Person ein (§ 1922 BGB). Sie können diese Verträge danach kündigen oder umstellen.
Welche Form braucht die Kündigung von Abos und Verträgen?
Für die meisten Kündigungen genügt die Textform, also eine E-Mail oder ein Brief; eine Unterschrift auf Papier ist meist nicht nötig. Als Nachweis legt man in der Regel eine Kopie der Sterbeurkunde bei.
Kann man ein Fitnessstudio im Todesfall vorzeitig kündigen?
Im Todesfall besteht beim Fitnessstudio in der Regel ein Sonderkündigungsrecht, auch wenn der Vertrag eine längere Laufzeit hat. Der Nachweis erfolgt meist über die Sterbeurkunde; die genauen Bedingungen stehen im Vertrag.
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