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Mietwohnung nach dem Todesfall kündigen oder fortführen

Von der Erbly-Redaktion · Aktualisiert am 15.06.2026

Stirbt eine Mieterin oder ein Mieter, endet der Mietvertrag nicht automatisch. Angehörige können in vielen Fällen eintreten — oder das Mietverhältnis mit einer Sonderfrist beenden.

Der Mietvertrag läuft zunächst weiter

Mit dem Tod endet ein Mietverhältnis nicht von selbst. Es geht zunächst weiter, und die Miete ist auch danach geschuldet. Das Gesetz regelt jedoch, wer eintreten darf und wie das Mietverhältnis beendet werden kann (§§ 563 bis 564, 580 BGB).

Wer eintritt oder fortführt und wer kündigt, hängt davon ab, wer mit der verstorbenen Person zusammengewohnt hat und ob Erben das Mietverhältnis übernehmen wollen.

Eintritt von Angehörigen

Lebte der Ehepartner, der eingetragene Lebenspartner, ein Kind oder eine andere Person des gemeinsamen Haushalts mit in der Wohnung, kann diese Person in das Mietverhältnis eintreten (§ 563 BGB). Der Mietvertrag läuft dann mit ihr weiter.

Wer eintritt, dies aber nicht möchte, kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod außerordentlich kündigen. So lässt sich verhindern, dass man ungewollt langfristig an die Wohnung gebunden ist.

Sonderkündigung durch die Erben

Tritt niemand ein, wird das Mietverhältnis mit den Erben fortgesetzt. Sowohl die Erben als auch der Vermieter können dann außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 564 BGB). Die Kündigung muss innerhalb eines Monats erfolgen, nachdem man vom Tod und vom Fehlen eines Eintretenden erfahren hat.

Jede Kündigung bedarf der Schriftform: Sie muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden (§ 568 BGB). Eine Kündigung per E-Mail oder am Telefon reicht nicht aus.

Wohnungsauflösung und Kaution

Nach der Kündigung ist die Wohnung zu räumen und im vereinbarten Zustand zu übergeben. Halten Sie die Übergabe in einem gemeinsamen Protokoll fest und dokumentieren Sie den Zustand, am besten mit Fotos.

Die Kaution erhalten die Erben nach Ende des Mietverhältnisses zurück, sofern keine berechtigten Forderungen des Vermieters offen sind. Der Vermieter darf die Rückzahlung eine angemessene Zeit zurückhalten, etwa bis zur Abrechnung der Nebenkosten.

Hinweis und Unterstützung

Ob ein Eintrittsrecht besteht, welche Frist im Einzelfall gilt und wer kündigen sollte, hängt von der konkreten Wohnsituation ab. Das ist eine rechtliche Einzelfallfrage, die wir nicht beurteilen dürfen. Bei Streit mit dem Vermieter hilft ein Mieterverein oder eine Anwältin beziehungsweise ein Anwalt für Mietrecht. Wir erbringen keine Rechtsberatung.

Unsere Plattform stellt eine fertige Vorlage für die Kündigung in Schriftform bereit und erinnert Sie an die kurze Monatsfrist — damit das Schreiben rechtzeitig beim Vermieter ankommt.

Häufige Fragen

Endet der Mietvertrag automatisch, wenn der Mieter stirbt?

Mit dem Tod endet das Mietverhältnis nicht von selbst, es läuft zunächst weiter und die Miete ist auch danach geschuldet. Das Gesetz regelt, wer eintreten darf und wie das Mietverhältnis beendet werden kann (§§ 563 bis 564, 580 BGB).

Welche Frist gilt für die Sonderkündigung einer Mietwohnung im Todesfall?

Tritt niemand ein, können Erben und Vermieter außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 564 BGB). Die Kündigung muss innerhalb eines Monats erfolgen, nachdem man vom Tod und vom Fehlen eines Eintretenden erfahren hat.

Kann man eine Mietwohnung per E-Mail kündigen?

Nein. Jede Kündigung bedarf der Schriftform und muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden (§ 568 BGB). Eine Kündigung per E-Mail oder am Telefon reicht nicht aus.

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