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Die Testamentseröffnung: Ablauf beim Nachlassgericht

Von der Erbly-Redaktion · Aktualisiert am 13.06.2026

Ein gefundenes Testament dürfen Sie nicht selbst öffnen und behalten — es muss zum Nachlassgericht. Wie das abläuft.

Testament abliefern — nicht selbst öffnen

Wer ein Testament besitzt oder findet, ist gesetzlich verpflichtet, es unverzüglich beim Nachlassgericht (Amtsgericht) abzuliefern — und zwar auch dann, wenn es bereits geöffnet ist (§ 2259 BGB).

Ein verschlossenes Testament sollten Sie nicht öffnen. Das Öffnen ist Aufgabe des Gerichts. Wer ein Testament zurückhält oder unterdrückt, macht sich unter Umständen strafbar.

Testamente, die beim Amtsgericht oder einer Notarin hinterlegt wurden, werden über das Zentrale Testamentsregister automatisch gefunden — das Standesamt meldet den Sterbefall dorthin.

Wie die Eröffnung abläuft

Das Nachlassgericht eröffnet das Testament. Die Erbinnen und Erben sowie weitere Beteiligte müssen dabei in der Regel nicht persönlich anwesend sein — eine gemeinsame Verlesung findet heute meist nicht mehr statt.

Nach der Eröffnung erhalten die Beteiligten das Testament zusammen mit einem Eröffnungsprotokoll schriftlich zugesandt. Dieses Protokoll ist ein wichtiger Nachweis — bewahren Sie es gut auf.

Was das Eröffnungsprotokoll wert ist

Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag reicht zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll oft als Erbnachweis aus — gegenüber dem Grundbuchamt (§ 35 GBO) und vielen Banken. Ein zusätzlicher Erbschein ist dann häufig nicht nötig.

Bei einem handschriftlichen Testament verlangen Banken und Ämter dagegen oft trotzdem einen Erbschein. Mehr dazu in unserem Artikel zum Erbschein.

Wenn Sie mit dem Testament nicht einverstanden sind

Ob ein Testament wirksam ist, ob ein Pflichtteil zusteht oder ob sich eine Anfechtung lohnt, sind rechtliche Einzelfragen, die wir nicht beurteilen dürfen. In solchen Fällen vermitteln wir Sie gern an eine Anwältin oder einen Anwalt für Erbrecht.

Häufige Fragen

Darf man ein Testament selbst öffnen?

Ein verschlossenes Testament wird nicht selbst geöffnet, denn das Öffnen ist Aufgabe des Nachlassgerichts. Wer ein Testament besitzt oder findet, ist verpflichtet, es unverzüglich beim Nachlassgericht abzuliefern (§ 2259 BGB).

Wie läuft die Testamentseröffnung beim Nachlassgericht ab?

Das Nachlassgericht eröffnet das Testament, eine persönliche Anwesenheit der Erben ist dabei in der Regel nicht erforderlich. Nach der Eröffnung erhalten die Beteiligten das Testament zusammen mit einem Eröffnungsprotokoll schriftlich zugesandt.

Brauche ich nach der Testamentseröffnung noch einen Erbschein?

Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag reicht zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll oft als Erbnachweis aus, etwa gegenüber dem Grundbuchamt (§ 35 GBO) und vielen Banken. Bei einem handschriftlichen Testament verlangen Banken und Ämter dagegen häufig trotzdem einen Erbschein.

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