Erbengemeinschaft auflösen: Wege zur Auseinandersetzung
Von der Erbly-Redaktion · Aktualisiert am 13.06.2026
Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht eine Erbengemeinschaft. Sie endet erst, wenn der Nachlass aufgeteilt ist.
Was eine Erbengemeinschaft ist
Hinterlässt die verstorbene Person mehrere Erben, gehört der Nachlass ihnen zunächst gemeinsam — als Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB). Niemandem gehört ein bestimmter Gegenstand allein; allen gehört alles zusammen.
Wichtige Entscheidungen über den Nachlass müssen die Erben deshalb in der Regel gemeinsam treffen. Das kann schnell zu Streit führen, wenn sich die Beteiligten nicht einig sind.
Der übliche Weg: die einvernehmliche Teilung
Am einfachsten ist die Auseinandersetzung im gegenseitigen Einvernehmen: Die Erben einigen sich, wer was bekommt, und halten das in einer Teilungs- oder Auseinandersetzungsvereinbarung fest.
Geht es um Grundstücke, muss diese Vereinbarung notariell beurkundet werden. Bei reinem Geldvermögen genügt oft eine schriftliche Einigung.
Sinnvoll ist es, zuerst gemeinsam ein Nachlassverzeichnis zu erstellen — eine vollständige Liste von Vermögen und Schulden. Erst dann lässt sich fair aufteilen.
Wenn keine Einigung gelingt
Jede Erbin und jeder Erbe kann grundsätzlich jederzeit die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB). Lässt sich keine Einigung erzielen, gibt es weitere Wege — etwa eine Mediation, die Teilungsversteigerung einer Immobilie oder, als letztes Mittel, eine Klage.
Auch der Verkauf des eigenen Erbteils an einen Miterben ist möglich. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt stark vom Einzelfall ab.
Unsere Rolle — und ihre Grenze
Im Premium-Plan können Sie bis zu sechs Miterben einladen. Alle sehen denselben Stand, das Nachlassverzeichnis und offene Aufgaben — das schafft Transparenz und beugt Missverständnissen vor.
Die rechtliche Bewertung eines konkreten Streits oder das Aufsetzen einer Auseinandersetzungsvereinbarung dürfen wir nicht übernehmen. Bei Konflikten oder größeren Vermögen vermitteln wir Sie an eine Anwältin oder einen Anwalt für Erbrecht.
Häufige Fragen
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Hinterlässt die verstorbene Person mehrere Erben, gehört der Nachlass ihnen zunächst gemeinsam als Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB). Niemandem gehört ein bestimmter Gegenstand allein, weshalb wichtige Entscheidungen in der Regel gemeinsam getroffen werden müssen.
Wie löst man eine Erbengemeinschaft auf?
Am einfachsten ist die einvernehmliche Teilung: Die Erben einigen sich, wer was bekommt, und halten das in einer Auseinandersetzungsvereinbarung fest. Geht es um Grundstücke, muss diese Vereinbarung notariell beurkundet werden, bei reinem Geldvermögen genügt oft eine schriftliche Einigung.
Was passiert, wenn sich die Erben nicht einigen?
Jede Erbin und jeder Erbe kann grundsätzlich jederzeit die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB). Gelingt keine Einigung, gibt es weitere Wege wie eine Mediation, die Teilungsversteigerung einer Immobilie oder, als letztes Mittel, eine Klage.
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