Pflichtteil: Wer hat Anspruch, wie hoch, welche Frist?
Von der Erbly-Redaktion · Aktualisiert am 15.06.2026
Wer enterbt wurde, geht nicht leer aus: Nahe Angehörige haben Anspruch auf den Pflichtteil in Geld — Anspruch, Höhe und Verjährung.
Wer pflichtteilsberechtigt ist
Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass — auch dann, wenn sie durch Testament enterbt wurden. Pflichtteilsberechtigt sind nur bestimmte Personen: die Abkömmlinge (Kinder, bei deren Tod die Enkel), der Ehegatte und unter Umständen die Eltern (§ 2303 BGB).
Geschwister, Nichten, Neffen oder entferntere Verwandte haben dagegen keinen Pflichtteilsanspruch. Der Anspruch richtet sich gegen die Erben und ist auf eine Geldzahlung gerichtet — er gibt also kein Recht auf einzelne Gegenstände aus dem Nachlass.
Wie hoch der Pflichtteil ist
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Man ermittelt also zunächst, was die Person ohne Testament gesetzlich geerbt hätte, und halbiert diesen Anteil.
Ein Beispiel: Hätte ein Kind nach der gesetzlichen Erbfolge die Hälfte des Nachlasses erhalten, beträgt der Pflichtteil ein Viertel des Nachlasswertes — ausgezahlt in Geld.
Damit der Wert überhaupt berechnet werden kann, steht den Berechtigten ein Auskunftsanspruch gegen die Erben zu (§ 2314 BGB). Die Erben müssen ein Verzeichnis über den Bestand des Nachlasses vorlegen.
Schenkungen und die Pflichtteilsergänzung
Hat die verstorbene Person zu Lebzeiten größere Geschenke gemacht, könnte der Pflichtteil sonst leicht ausgehöhlt werden. Deshalb gibt es die Pflichtteilsergänzung (§ 2325 BGB): Bestimmte Schenkungen der letzten zehn Jahre werden dem Nachlass für die Berechnung gedanklich wieder hinzugerechnet.
Dabei gilt eine Abschmelzung: Je länger die Schenkung zurückliegt, desto geringer wird sie angerechnet — pro Jahr seit der Schenkung um ein Zehntel weniger. Für Schenkungen an den Ehegatten gelten Besonderheiten.
Fristen und wie Erbly hilft
Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel innerhalb von 3 Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die berechtigte Person vom Erbfall und der sie beeinträchtigenden Verfügung erfahren hat (§§ 195, 199 BGB).
Ob ein Anspruch besteht und wie hoch er genau ausfällt, hängt von vielen Einzelheiten ab — etwa von Bewertungen und Vorschenkungen. Das ist eine rechtliche Einzelfallfrage; wir erbringen keine Rechtsberatung. Bei der konkreten Durchsetzung oder Abwehr eines Pflichtteils vermitteln wir gern an eine Anwältin oder einen Anwalt für Erbrecht.
Erbly unterstützt dabei, den Nachlass strukturiert zu erfassen und Fristen im Blick zu behalten — eine hilfreiche Grundlage, bevor über Pflichtteilsfragen gesprochen wird.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Abkömmlinge (Kinder, ersatzweise Enkel), der Ehegatte und unter Umständen die Eltern (§ 2303 BGB). Geschwister oder entferntere Verwandte nicht.
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Er beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils und wird in Geld ausgezahlt.
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