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Nachlassverzeichnis erstellen: Anleitung und Muster

Von der Erbly-Redaktion · Aktualisiert am

Ein Nachlassverzeichnis listet Vermögen und Schulden zum Todestag. Was hinein gehört, wie Sie Werte ermitteln und wann Pflichtteilsberechtigte es verlangen.

Nachlassverzeichnis erstellen: Anleitung und Muster – das Wichtigste: Stichtag für alle Werte: der Todestag; Aktiva und Passiva mit Belegen erfassen; Pflichtteilsberechtigte haben Auskunftsanspruch; Grundlage für Ausschlagung, Steuer und Teilung
Das Wichtigste in Kürze: Nachlassverzeichnis erstellen: Anleitung und Muster

Was ist ein Nachlassverzeichnis?

Ein Nachlassverzeichnis ist eine vollständige Liste aller Vermögenswerte und Schulden der verstorbenen Person zum Todestag. Es zeigt, was die Erben tatsächlich übernehmen, denn mit dem Tod geht das Vermögen als Ganzes auf sie über (§ 1922 BGB).

Das Verzeichnis ist die Grundlage fast jeder weiteren Entscheidung: ob sich eine Ausschlagung innerhalb von 6 Wochen lohnt (§ 1944 BGB), für die Anzeige beim Finanzamt, für die Teilung unter Miterben und für die Berechnung eines Pflichtteils.

Was gehört hinein? Aktiva

Zu den Aktiva zählen Bankguthaben, Tagesgeld, Sparbücher und Depots, Bargeld und Schließfachinhalte, Immobilien, Fahrzeuge, Hausrat, Schmuck und Wertgegenstände, offene Forderungen wie Steuererstattungen oder Mietkautionen sowie Guthaben bei Bezahldiensten.

Lebensversicherungen mit einem benannten Bezugsberechtigten fallen nicht in den Nachlass, sondern werden direkt ausgezahlt – vermerken Sie sie trotzdem gesondert, weil sie für Pflichtteil und Erbschaftsteuer eine Rolle spielen können.

Was gehört hinein? Passiva

Zu den Passiva gehören Kredite und Dispo, offene Rechnungen, Steuerschulden, Mietrückstände und laufende Verträge bis zu ihrem Ende. Hinzu kommen die Kosten, die durch den Erbfall entstehen, vor allem die Bestattung (§ 1968 BGB).

Schulden finden Sie über Kontoauszüge, Post, Mahnungen und gegebenenfalls eine Selbstauskunft bei der SCHUFA. Wirkt der Nachlass überschuldet, sollte das Verzeichnis vor Ablauf der Ausschlagungsfrist stehen.

Wie ermitteln Sie die Werte?

Maßgeblich ist der Wert am Todestag. Fragen Sie bei Banken den Kontostand und Depotwert zum Todestag ab, holen Sie für Immobilien Vergleichswerte oder ein Gutachten ein und schätzen Sie Hausrat und Fahrzeuge anhand von Marktpreisen.

Sammeln Sie zu jedem Posten einen Beleg – Kontoauszug, Vertrag, Rechnung, Bescheid. Belege machen das Verzeichnis nachvollziehbar gegenüber Miterben, Finanzamt und Pflichtteilsberechtigten.

Wann muss ein Nachlassverzeichnis erstellt werden?

Eine allgemeine Pflicht gibt es nicht, aber mehrere Anlässe: Pflichtteilsberechtigte, die nicht Erbe sind, können vom Erben Auskunft über den Nachlass verlangen – auch in Form eines Verzeichnisses, auf Wunsch unter ihrer Hinzuziehung oder durch einen Notar (§ 2314 BGB).

Auch Miterben, das Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung oder ein Nachlassgericht können genaue Angaben verlangen. Ein sorgfältiges eigenes Verzeichnis spart dann Zeit und Streit.

So unterstützt Erbly

In Erbly legen Sie das Nachlassverzeichnis Schritt für Schritt an – getrennt nach Aktiva und Passiva, mit Feldern für Beschreibung, Wert, Stichtag und Beleg. Die Summe zeigt sofort, ob der Nachlass werthaltig ist.

Das Verzeichnis lässt sich als PDF exportieren und mit Miterben teilen. Die Bewertung einzelner Posten wie Immobilien oder Unternehmensanteile ist eine Fachfrage; wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Auch gesucht als: Nachlassaufstellung · Nachlaßverzeichnis · Nachlassinventar · Vermögensverzeichnis im Erbfall

Häufige Fragen

Was gehört alles in ein Nachlassverzeichnis?

Alle Aktiva wie Konten, Depots, Bargeld, Immobilien, Fahrzeuge, Hausrat und Forderungen sowie alle Passiva wie Kredite, offene Rechnungen, Steuerschulden und die Bestattungskosten (§ 1968 BGB) – jeweils mit Wert zum Todestag und Beleg.

Welcher Stichtag gilt für die Bewertung?

Der Todestag. Fragen Sie bei der Bank den Kontostand und Depotwert zu diesem Datum ab und sichern Sie Unterlagen, die die Werte zu diesem Zeitpunkt belegen.

Kann ein Pflichtteilsberechtigter ein Nachlassverzeichnis verlangen?

Ja. Wer pflichtteilsberechtigt, aber nicht Erbe ist, kann vom Erben Auskunft über den Nachlass verlangen, auf Wunsch unter seiner Hinzuziehung und auch durch einen Notar (§ 2314 BGB).

Gehört die Lebensversicherung in den Nachlass?

Nicht, wenn ein Bezugsberechtigter benannt ist – dann wird direkt an ihn ausgezahlt. Für Pflichtteil und Erbschaftsteuer kann sie trotzdem eine Rolle spielen und sollte gesondert vermerkt werden.

Wofür braucht man ein Nachlassverzeichnis?

Für die Entscheidung über eine Ausschlagung, die Anzeige beim Finanzamt (§ 30 ErbStG), die Teilung unter Miterben und die Berechnung von Pflichtteilen. Es zeigt außerdem, ob der Nachlass überschuldet ist.

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