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Nachlassverzeichnis erstellen: Anleitung und Vorlage

Von der Erbly-Redaktion · Aktualisiert am 15.06.2026

Ein Nachlassverzeichnis listet alles auf, was die verstorbene Person hatte — Vermögen und Schulden. Es ist die Grundlage für fast jede weitere Entscheidung.

Was ein Nachlassverzeichnis ist

Ein Nachlassverzeichnis ist eine geordnete Liste des gesamten Nachlasses. Mit dem Tod geht das Vermögen als Ganzes auf die Erben über (§ 1922 BGB) — und dazu gehört nicht nur das, was vorhanden ist, sondern auch das, was geschuldet wird.

Das Verzeichnis schafft zuerst einmal Überblick: Es zeigt, ob der Nachlass werthaltig ist oder ob möglicherweise mehr Schulden als Vermögen vorhanden sind. Diese Information ist wichtig, solange die Frist zur Erbausschlagung noch läuft (§ 1944 BGB).

Was hineingehört: Aktiva und Passiva

Zu den Aktiva zählen alle Werte: Bankguthaben und Wertpapiere, Bargeld, Immobilien, Fahrzeuge, Hausrat und Wertgegenstände, offene Forderungen sowie Ansprüche aus Verträgen. Auch Lebensversicherungen können hier eine Rolle spielen, selbst wenn sie am Nachlass vorbei ausgezahlt werden.

Zu den Passiva gehören alle Schulden: Kredite, offene Rechnungen, Steuerschulden, laufende Verträge mit Restlaufzeit und auch die Bestattungskosten, die die Erben tragen (§ 1968 BGB).

Sammeln Sie zu jedem Posten möglichst einen Beleg — Kontoauszug, Vertrag, Rechnung oder Bescheid. Belege machen das Verzeichnis nachvollziehbar, etwa gegenüber Miterben, dem Finanzamt oder pflichtteilsberechtigten Personen.

Der Bewertungsstichtag: der Todestag

Maßgeblich ist in der Regel der Wert am Todestag. Erkundigen Sie sich deshalb bei der Bank nach dem Kontostand zum Todestag und sichern Sie Unterlagen, aus denen die Werte zu diesem Zeitpunkt hervorgehen.

Wofür das Verzeichnis später gebraucht wird, ist unterschiedlich: für die Erbschaftsteuer und die Anzeige beim Finanzamt (§ 30 ErbStG), für die Aufteilung in einer Erbengemeinschaft (§§ 2032 ff. BGB) und für die Berechnung eines Pflichtteils. Die genaue Bewertung einzelner Posten — etwa von Immobilien oder Unternehmensanteilen — ist eine Fachfrage; sie gehört in die Hände einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters. Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung.

So unterstützt Erbly

In unserer Plattform können Sie das Nachlassverzeichnis Schritt für Schritt anlegen — getrennt nach Aktiva und Passiva, mit Feldern für Beschreibung, Wert und Beleg. So sammeln Sie alle Angaben an einem Ort.

Das fertige Verzeichnis lässt sich als PDF exportieren. Dieses Dokument können Sie für Gespräche mit Miterben, für das Finanzamt oder für eine spätere Beratung nutzen.

Häufige Fragen

Was gehört alles in ein Nachlassverzeichnis?

Es enthält die Aktiva wie Bankguthaben, Wertpapiere, Bargeld, Immobilien, Fahrzeuge, Hausrat und offene Forderungen sowie die Passiva wie Kredite, offene Rechnungen, Steuerschulden und die Bestattungskosten (§ 1968 BGB). Zu jedem Posten sollte möglichst ein Beleg gesammelt werden.

Welcher Stichtag gilt für die Bewertung im Nachlassverzeichnis?

Maßgeblich ist in der Regel der Wert am Todestag. Hilfreich ist es, bei der Bank den Kontostand zum Todestag zu erfragen und Unterlagen zu sichern, aus denen die Werte zu diesem Zeitpunkt hervorgehen.

Wofür braucht man ein Nachlassverzeichnis?

Es dient unter anderem der Erbschaftsteuer und der Anzeige beim Finanzamt (§ 30 ErbStG), der Aufteilung in einer Erbengemeinschaft (§§ 2032 ff. BGB) und der Berechnung eines Pflichtteils. Außerdem zeigt es, ob der Nachlass werthaltig oder überschuldet ist.

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