Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt ohne Testament?
Von der Erbly-Redaktion · Aktualisiert am 15.06.2026
Ohne Testament bestimmt das Gesetz die Erben — nach Verwandtschaftsgrad und Familienstand. Wer wie viel erbt, mit einfachen Beispielen.
Wenn es kein Testament gibt
Hat die verstorbene Person kein Testament und keinen Erbvertrag hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge. Das Gesetz bestimmt dann, wer in welchem Umfang erbt — unabhängig davon, was sich einzelne Angehörige gewünscht hätten.
Maßgeblich sind dabei zwei Größen: die Verwandtschaft zur verstorbenen Person und der Familienstand, also ob es einen Ehepartner gibt. Beide wirken zusammen.
Das Ordnungssystem der Verwandten
Das Gesetz teilt die Verwandten in Ordnungen ein (§§ 1924 ff. BGB). Erben erster Ordnung sind die Kinder und deren Nachkommen (Enkel, Urenkel). Zur zweiten Ordnung gehören die Eltern und deren Nachkommen (Geschwister, Nichten, Neffen). Die dritte Ordnung umfasst Großeltern und deren Nachkommen.
Es gilt: Solange ein Verwandter einer vorrangigen Ordnung lebt, erben die nachfolgenden Ordnungen nicht. Leben also Kinder, kommen Geschwister oder Eltern als Erben nicht zum Zug.
Innerhalb einer Ordnung gilt das Prinzip der Stämme (Repräsentation). Ist ein Kind bereits verstorben, treten dessen Kinder an seine Stelle und teilen sich dessen Anteil. Ein Beispiel: Hinterlässt jemand zwei Kinder, und eines davon ist bereits verstorben und hatte zwei eigene Kinder, so erbt das lebende Kind die Hälfte, und die beiden Enkel teilen sich die andere Hälfte — also je ein Viertel.
Das Erbrecht des Ehepartners
Der überlebende Ehegatte erbt neben den Verwandten und hat eine eigene Quote (§ 1931 BGB). Neben Erben erster Ordnung (Kindern) erbt er ein Viertel, neben Erben zweiter Ordnung die Hälfte.
Hinzu kommt der Güterstand. Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft — der ohne Ehevertrag gilt — erhöht sich der Erbteil des Ehegatten pauschal um ein weiteres Viertel (§ 1371 BGB). Neben Kindern erbt der Ehegatte dann insgesamt die Hälfte.
Ein Beispiel: Eine Frau verstirbt und hinterlässt ihren Ehemann (Zugewinngemeinschaft) und zwei Kinder. Der Ehemann erbt die Hälfte, die beiden Kinder teilen sich die andere Hälfte — also je ein Viertel.
Wenn niemand erbt — und wie Erbly hilft
Gibt es keine erbberechtigten Verwandten und keinen Ehepartner, erbt schließlich der Staat (§ 1936 BGB). Das ist aber der seltene Ausnahmefall.
Wer unsicher ist, wer im konkreten Fall erbt, kann sich mit Erbly einen ersten Überblick über die Konstellation verschaffen. Die genaue Verteilung — besonders bei Patchwork-Familien, mehreren Ehen oder unklaren Verwandtschaftsverhältnissen — ist allerdings eine Einzelfallfrage. Wir erbringen keine Rechtsberatung; bei komplexen Fällen vermitteln wir gern an eine Anwältin oder einen Anwalt für Erbrecht.
Häufige Fragen
Wer erbt, wenn es kein Testament gibt?
Die Verwandten nach Ordnungen (zuerst die Kinder) sowie der überlebende Ehegatte; die Quoten ergeben sich aus §§ 1924 ff. und § 1931 BGB.
Wie viel erbt der Ehegatte?
Neben Kindern in der Zugewinngemeinschaft die Hälfte; maßgeblich ist auch der Güterstand (§ 1371 BGB).
Erbt der Staat?
Nur, wenn keine erbberechtigten Verwandten und kein Ehegatte vorhanden sind (§ 1936 BGB) — ein seltener Ausnahmefall.
Verwandte Artikel
Schritt für Schritt durch den ganzen Erbfall?
Erbly erstellt Ihre persönliche Checkliste mit allen Fristen und fertige Schreiben für Banken und Behörden — kostenlos starten.
Kostenlos starten