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Hausrat und Wohnung auflösen: So gehen Sie vor

Von der Erbly-Redaktion · Aktualisiert am 15.06.2026

Eine Wohnung aufzulösen ist viel Arbeit und oft emotional belastend. Mit einer klaren Reihenfolge sichern Sie zuerst das Wichtige.

Zuerst das Wichtige sichern

Bevor irgendetwas entsorgt wird, sollten Sie persönliche und wichtige Dinge sichern: Dokumente und Urkunden, ein mögliches Testament, Verträge und Kontounterlagen sowie Wertsachen wie Schmuck oder Bargeld.

Ein gefundenes Testament dürfen Sie nicht behalten — es ist unverzüglich beim Nachlassgericht abzuliefern (§ 2259 BGB). Die gesicherten Unterlagen helfen Ihnen außerdem, später das Nachlassverzeichnis vollständig zu erstellen.

Mietfrist und Termine im Blick behalten

War die verstorbene Person Mieterin, läuft der Mietvertrag nicht automatisch sofort aus. Für Eintritt, Fortsetzung oder eine außerordentliche Kündigung gelten besondere Regeln und Fristen (§§ 563, 564, 580 BGB). Die Wohnungsauflösung sollte sich an diesen Fristen orientieren.

Klären Sie früh mit der Vermieterseite, bis wann die Wohnung geräumt sein muss. Erst dann lässt sich die Auflösung realistisch planen.

Entrümpeln, verkaufen oder spenden

Sortieren Sie den Hausrat in drei Gruppen: behalten, verwerten, entsorgen. Gut erhaltene Möbel und Gegenstände lassen sich verkaufen — der Erlös fließt in den Nachlass. Anderes lässt sich an gemeinnützige Einrichtungen spenden.

Für die Entrümpelung gibt es professionelle Anbieter. Lassen Sie sich am besten mehrere Angebote geben und halten Sie fest, was entsorgt wurde. Notieren Sie Werte und Erlöse — diese Angaben gehören in das Nachlassverzeichnis.

Bei mehreren Erben gemeinsam abstimmen

Gibt es eine Erbengemeinschaft, gehört der Hausrat allen gemeinsam (§ 2032 BGB). Auflösung, Verkauf und Verteilung sollten Sie deshalb gemeinsam abstimmen, damit später kein Streit über einzelne Gegenstände entsteht.

In Erbly können Sie im Premium-Plan Miterben einladen, sodass alle denselben Stand und das Nachlassverzeichnis sehen. Das schafft Transparenz. Die rechtliche Bewertung eines konkreten Streits dürfen wir nicht übernehmen; bei Konflikten vermitteln wir gern an eine Anwältin oder einen Anwalt für Erbrecht.

Häufige Fragen

Was muss man vor der Wohnungsauflösung sichern?

Vor dem Entsorgen sollten persönliche und wichtige Dinge gesichert werden: Dokumente und Urkunden, ein mögliches Testament, Verträge und Kontounterlagen sowie Wertsachen wie Schmuck oder Bargeld. Diese Unterlagen helfen später beim Nachlassverzeichnis.

Darf man ein gefundenes Testament behalten?

Nein, ein gefundenes Testament ist unverzüglich beim Nachlassgericht abzuliefern (§ 2259 BGB). Es darf nicht zurückgehalten werden.

Wer entscheidet bei mehreren Erben über die Wohnungsauflösung?

Gibt es eine Erbengemeinschaft, gehört der Hausrat allen gemeinsam (§ 2032 BGB). Auflösung, Verkauf und Verteilung sollten daher gemeinsam abgestimmt werden, damit kein Streit über einzelne Gegenstände entsteht.

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