Wohnung auflösen nach Todesfall & Erbausschlagung
Von der Erbly-Redaktion · Aktualisiert am
Wohnung eines Verstorbenen auflösen: was zuerst gesichert wird, welche Mietfristen gelten und was Sie bei einer Erbausschlagung unbedingt beachten müssen.

Zuerst das Wichtige sichern
Bevor etwas entsorgt wird, sichern Sie Dokumente, Urkunden, Verträge, Kontounterlagen, ein mögliches Testament und Wertsachen wie Schmuck oder Bargeld. Diese Unterlagen brauchen Sie für Behörden, Banken und das Nachlassverzeichnis.
Ein gefundenes Testament dürfen Sie nicht behalten, sondern müssen es unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern (§ 2259 BGB) – auch wenn es für Sie ungünstig erscheint.
Erbe ausgeschlagen – darf ich die Wohnung trotzdem auflösen?
Solange Sie noch ausschlagen wollen, sollten Sie keine Gegenstände verkaufen, verschenken oder entsorgen: Wer sich so wie ein Erbe verhält, kann das Erbe damit schlüssig annehmen. Erlaubt und sinnvoll ist es, Wertsachen und Unterlagen zu sichern, verderbliche Lebensmittel zu entsorgen und die Wohnung abzuschließen.
Nach der Ausschlagung sind Sie für die Wohnung nicht mehr zuständig: Sie gehört den nachfolgenden Erben. Sind keine Erben bekannt oder alle haben ausgeschlagen, kann das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellen, der sich um Wohnung und Vermieter kümmert.
Persönliche Erinnerungsstücke sollten Sie nach einer Ausschlagung nur mit Zustimmung der Erben oder des Nachlasspflegers mitnehmen. Wohnten Sie selbst in der Wohnung, gelten für Sie eigene mietrechtliche Regeln.
Welche Fristen gelten für den Mietvertrag?
Wer mit der verstorbenen Person im Haushalt lebte – etwa der Ehepartner –, tritt automatisch in den Mietvertrag ein und kann binnen eines Monats erklären, dass er das nicht möchte (§ 563 BGB). Lebte niemand mit in der Wohnung, geht der Vertrag auf die Erben über.
Erben und Vermieter können dann innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod erfahren haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 564 BGB). Diese Frist beträgt rund drei Monate: Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats zugehen und wirkt zum Ende des übernächsten Monats (§ 573d Abs. 2 BGB).
Planen Sie die Auflösung an diesem Termin entlang und klären Sie früh mit dem Vermieter Übergabe, Schönheitsreparaturen und Kaution.
Hausratversicherung, Strom und andere Verträge
Die Hausratversicherung endet nach den Musterbedingungen des Versicherungsverbands spätestens zwei Monate nach dem Tod, wenn nicht ein Erbe die Wohnung weiter nutzt. Ziehen sich Räumung und Übergabe länger hin, ist der Inhalt danach oft nicht mehr versichert – prüfen Sie die Bedingungen und sprechen Sie die Versicherung an.
Strom und Gas in der Grundversorgung lassen sich mit einer Frist von zwei Wochen kündigen (§ 20 StromGVV); bei Sonderverträgen gilt der Vertrag. Notieren Sie bei der Übergabe die Zählerstände und melden Sie Telefon, Internet und Rundfunkbeitrag ab.
Entrümpeln, verkaufen oder spenden
Sortieren Sie den Hausrat in drei Gruppen: behalten, verwerten, entsorgen. Gut erhaltene Möbel lassen sich verkaufen – der Erlös gehört in den Nachlass –, anderes an gemeinnützige Einrichtungen spenden.
Für die Räumung gibt es professionelle Entrümpelungsfirmen; lassen Sie sich mehrere Angebote nach Besichtigung geben und klären Sie, ob verwertbare Gegenstände angerechnet werden. Halten Sie Werte, Erlöse und Kosten schriftlich fest.
Bei mehreren Erben gemeinsam entscheiden
Gibt es eine Erbengemeinschaft, gehört der Hausrat allen gemeinsam, und über einzelne Gegenstände kann nur gemeinsam verfügt werden (§§ 2032, 2040 BGB). Stimmen Sie Auflösung, Verkauf und Verteilung deshalb vorher ab, am besten schriftlich.
In Erbly können Sie im Premium-Plan Miterben einladen, sodass alle denselben Stand und das Nachlassverzeichnis sehen. Einen Streit rechtlich zu bewerten, übernehmen wir nicht; bei Konflikten hilft eine Anwältin oder ein Anwalt für Erbrecht.
Auch gesucht als: Wohnungsauflösung nach Todesfall · Haushaltsauflösung nach Todesfall · Wohnung eines Verstorbenen räumen · Nachlass-Entrümpelung
Häufige Fragen
Darf ich die Wohnung auflösen, wenn ich das Erbe ausschlagen will?
Sie sollten dann nichts verkaufen, verschenken oder entsorgen, weil das als Annahme des Erbes gewertet werden kann. Erlaubt ist, Wertsachen und Unterlagen zu sichern und Verderbliches zu entsorgen.
Wer räumt die Wohnung, wenn alle das Erbe ausgeschlagen haben?
Dann ist zunächst niemand Erbe außer am Ende der Staat. Das Nachlassgericht kann einen Nachlasspfleger bestellen, der sich um Wohnung, Vermieter und Räumung kümmert.
Wie schnell kann der Mietvertrag nach dem Tod gekündigt werden?
Erben und Vermieter können innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod außerordentlich kündigen (§ 564 BGB). Die gesetzliche Frist beträgt dann rund drei Monate (§ 573d Abs. 2 BGB).
Was passiert mit der Hausratversicherung nach dem Tod?
Nach den Musterbedingungen endet sie spätestens zwei Monate nach dem Tod, wenn kein Erbe die Wohnung weiter nutzt. Maßgeblich sind die Bedingungen des konkreten Vertrags.
Darf man ein gefundenes Testament behalten?
Nein. Ein gefundenes Testament ist unverzüglich beim Nachlassgericht abzuliefern (§ 2259 BGB), auch wenn es ungünstig erscheint.
Verwandte Artikel
Schritt für Schritt durch den ganzen Erbfall?
Erbly erstellt Ihre persönliche Checkliste mit allen Fristen und fertige Schreiben für Banken und Behörden — kostenlos starten.
Kostenlos starten