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Erbvertrag: Was ihn vom Testament unterscheidet

Von der Erbly-Redaktion · Aktualisiert am 15.06.2026

Ein Erbvertrag bindet stärker als ein Testament — und braucht zwingend einen Notar. Das hat Vor- und Nachteile.

Was ein Erbvertrag ist

Ein Erbvertrag ist eine Verfügung von Todes wegen, die — anders als das Testament — zwischen mindestens zwei Personen geschlossen wird. Häufig nutzen ihn Paare oder auch Personen, die ihre Erbfolge im Zusammenhang mit einer Gegenleistung regeln möchten, etwa Pflege oder Versorgung.

Wie das Testament regelt der Erbvertrag, wer erben soll. Der entscheidende Unterschied liegt in der Bindung: Die Beteiligten verpflichten sich gegenseitig und können nicht einfach allein davon abrücken.

Die notarielle Form

Ein Erbvertrag muss zur Niederschrift einer Notarin oder eines Notars bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile geschlossen werden (§ 2276 BGB). Eine bloß handschriftliche Vereinbarung, wie sie beim eigenhändigen Testament möglich ist, genügt hier nicht.

Die notarielle Beurkundung sorgt für klare Verhältnisse und für eine sichere Verwahrung im Zentralen Testamentsregister. Sie ist allerdings mit Kosten verbunden, die sich nach dem Wert des Nachlasses richten.

Die Bindungswirkung

Der wichtigste Unterschied zum Testament ist die Bindungswirkung. Ein Testament kann der Verfasser jederzeit allein ändern oder widerrufen. Bei einem Erbvertrag sind die vertragsmäßigen Verfügungen dagegen bindend — eine spätere abweichende Verfügung ist insoweit grundsätzlich unwirksam.

Das schafft Verlässlichkeit für die Beteiligten, schränkt aber zugleich die spätere Gestaltungsfreiheit ein. Wer sich offenhalten möchte, ist mit einem Testament oft flexibler; wer Verbindlichkeit sucht, mit einem Erbvertrag.

Rücktritt, Aufhebung und Beratung

Vollständig in Stein gemeißelt ist ein Erbvertrag aber nicht. Die Beteiligten können ihn einvernehmlich wieder aufheben — dafür ist erneut die notarielle Form nötig. Außerdem kann ein Rücktritt vorbehalten oder gesetzlich vorgesehen sein, etwa bei schweren Verfehlungen der bedachten Person.

Ob im Einzelfall ein Testament oder ein Erbvertrag die passende Lösung ist und wie ein Rücktritt wirksam erklärt wird, ist eine Frage der rechtlichen Gestaltung. Das beurteilen wir nicht; wir erbringen keine Rechtsberatung. Hierfür vermitteln wir gern an eine Notarin oder einen Notar oder an eine Anwältin oder einen Anwalt für Erbrecht. Erbly hilft im Erbfall, vorhandene Verfügungen den richtigen Stellen zuzuordnen und die nächsten Schritte zu ordnen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Erbvertrag und Testament?

Ein Erbvertrag wird zwischen mindestens zwei Personen geschlossen und bindet die Beteiligten gegenseitig, während ein Testament jederzeit allein geändert oder widerrufen werden kann. Die vertragsmäßigen Verfügungen im Erbvertrag sind bindend.

Braucht ein Erbvertrag einen Notar?

Ja, ein Erbvertrag muss zur Niederschrift einer Notarin oder eines Notars bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile geschlossen werden (§ 2276 BGB). Eine bloß handschriftliche Vereinbarung genügt nicht.

Kann man einen Erbvertrag wieder aufheben?

Die Beteiligten können einen Erbvertrag einvernehmlich aufheben; dafür ist erneut die notarielle Form nötig. Außerdem kann ein Rücktritt vorbehalten oder gesetzlich vorgesehen sein, etwa bei schweren Verfehlungen der bedachten Person.

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